Online-Anmeldung

Hier können Sie Ihr Kind online anmelden.

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Das Kind:

Geschlecht

Die Eltern / Personensorgeberechtigten des Kindes sind:

Erstes Elternteil / Erste(r) Personensorgeberechtigte(r):

Zweites Elternteil / Zweite(r) Personensorgeberechtigte(r):

Folgende Betreuungszeiten werden im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung gewünscht:

Erster Abschnitt von
(Uhrzeit):

Erster Abschnitt bis
(Uhrzeit):

Zweiter Abschnitt von
(Uhrzeit):

Zweiter Abschnitt bis
(Uhrzeit):

= Stunden
Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

Weitere Angaben:

Das Kind soll am Mittagessen teilnehmen:
Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertageseinrichtung:
Ich/Wir willige/n ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet.
Ich/Wir willige/n ein, dass die Kindertageseinrichtung zu Planungszwecken der Kommune des Wohnsitzes des Kindes folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, Zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes.

Abschließende Hinweise:

Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ensteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern / der/des/den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen.