Online-Anmeldung Hier können Sie Ihr Kind online anmelden. Online-Anmeldung Das Kind: Nachname * Vorname * Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz * PLZ / Wohnort * ggf. Ortsteil politische Gemeinde * Geburtsdatum * Geschlecht * männlich weiblich divers Konfession * Staatsangehörigkeiten * Wird zur Aufnahme in die Kindertageseinrichtung Kath. Kindergarten St. Nikola angemeldet ab: * Die Eltern / Personensorgeberechtigten des Kindes sind: Erstes Elternteil / Erste(r) Personensorgeberechtigte(r): Nachname, Vorname * Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz * PLZ / Wohnort * ggf. Ortsteil Geburtsort / -land * Telefon E-Mail Geburtsdatum (freiwillige Angabe) Arbeitgeber (freiwillige Angabe) Zweites Elternteil / Zweite(r) Personensorgeberechtigte(r): Nachname, Vorname Straße und Hausnummer, ggf. Adresszusatz PLZ / Wohnort ggf. Ortsteil Geburtsort / -land Telefon E-Mail Geburtsdatum (freiwillige Angabe) Arbeitgeber (freiwillige Angabe) Folgende Betreuungszeiten werden im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung gewünscht: Erster Abschnitt von(Uhrzeit): Erster Abschnitt bis(Uhrzeit): Zweiter Abschnitt von(Uhrzeit): Zweiter Abschnitt bis(Uhrzeit): = Stunden Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Summe der Buchhungsstunden wöchentlich (Stunden, Genauigkeit: Viertelstunde (0.25)): * Diese entsprechen einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit von (Stunden, Genauigkeit: Viertelstunde (0.25)): * Weitere Angaben: Das Kind soll am Mittagessen teilnehmen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertageseinrichtung: * ja nein Weitere – freiwillige – Angaben zur Betreuung: Ich/Wir willige/n ein, dass die angegebenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Vorschriften des Datenschutzes werden hierbei beachtet. * ja nein Ich/Wir willige/n ein, dass die Kindertageseinrichtung zu Planungszwecken der Kommune des Wohnsitzes des Kindes folgende Daten übermittelt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, Zu- oder Absage eines Betreuungsplatzes. * ja nein Abschließende Hinweise: Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung ensteht erst mit Abschluss des Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern / der/des/den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen. Falls Du menschlich bist, lasse dieses Feld leer. Senden